Evangelium und Kirche

EuK-Diakoniepapier: Worum es uns geht

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Diakonie: Worum es uns geht

Ein Thesenpapier zum theologischen und arbeitsrechtlichen Profil unserer kirchlichen und diakonischen Einrichtungen

Unsere Gesellschaft verändert sich. Erstmals gehören 2022 weniger als 50% der deutschen Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen an.

Unsere Gesellschaft wird heterogener und vielfältiger – auch im Blick auf ihre religiösen Überzeugungen.

Dies sind Tatsachen, mit denen wir uns als Kirche konstruktiv auseinanderzusetzen haben.

Als Kirchen sind wir Teil dieser Gesellschaft und daher haben diese Veränderungen auch Auswirkungen darauf, wie wir Kirche sind.

Mit diesem Thesenpapier setzen wir als Gesprächskreis „Evangelium und Kirche“ Impulse, was im Blick auf das theologische und arbeitsrechtliche Profil unserer kirchlichen und diakonischen Einrichtungen aus unserer Sicht entscheidend ist.

Wir erkennen in diesen vielfältigen Veränderungen viele Chancen: Uns selbst über uns Profil klarer zu werden, uns weiterzuentwickeln und den gesellschaftlichen Anschluss zu halten.

Gesellschaftliche Veränderungen

Im Zuge der fortschreitenden Pluralisierung der Gesellschaft wird eine Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Kirche erforderlich.

Für die religionspolitische Ordnung Deutschlands sehen wir, dass ein kooperatives Verhältnis zwischen Staat und Kirchen im beiderseitigen Interesse liegt.

Der freiheitliche Staat, der die individuellen und kollektiven Glaubensvollzüge schützt, schreibt einer Religionsgemeinschaft nicht vor, wie sie sich intern zu organisieren hat und garantiert eine positive wie negative Religionsfreiheit.

Gleichzeitig nimmt die gesellschaftliche Akzeptanz kirchlicher Sonderwege und Sonderregelungen ab und diese werden zunehmend in Frage gestellt. Das müssen wir akzeptieren und uns entsprechend justieren.

Dieser veränderte Blick auf die Kirche hängt zu einem Großteil mit der zunehmenden Entkirchlichung, dem Vertrauensverlust in die Kirchen und der abnehmenden Akzeptanz kirchlicher Sonderregelungen zusammen, die in allen gesellschaftlichen Bereichen fortschreitet.

Als Kirchen sehen wir uns einem stärkeren Rechtfertigungsdruck gegenüber. Wir müssen mehr in die Öffentlichkeit gehen und mehr erklären, warum es gut ist, was wir tun und wie wir es tun. Dies ist ein Grundimpuls, den es aus unserer Sicht verstärkt in den Blick zu nehmen gilt.

Dieser zunehmende Rechtfertigungsdruck kann jedoch insbesondere dann zur Chance werden, wenn wir erkennen, dass wir auf diese Weise verständlich und nachvollziehbar erklären, welche Botschaft uns leitet und wofür wir uns als Kirchen einsetzen: Wir lindern die Not Einzelner oder ganzer Gruppen, benennen die Ursachen von Not und treten für Schwache ein. Folglich haben wir ein dreifaches Mandat inne, welches auch zu Zielkonflikten führen kann.

Daneben erkennen wir einen Paradigmenwechsel in der derzeitigen gesellschaftlichen Debatte rund um Identität, Diskriminierung und Freiheitsrechte an. Diese gesellschaftliche Signatur gilt es auch für uns als Kirche zu erkennen, uns selbst entsprechend auszurichten und sie auch kritisch zu begleiten. Die individuellen Freiheitsrechte kommen stärker in den Blick, was uns als „Tendenzbetriebe“ vor die Aufgabe stellt, transparent und nachvollziehbar über unsere Anforderungen und Regelungen im Arbeitsrecht Auskunft zu geben.

Wir nehmen wahr, dass sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch unsere Klientinnen und Klienten in unseren kirchlichen Einrichtungen und Gemeinden zunehmend pluraler und vielfältiger werden. Auch bei christlichen Mitarbeitenden bestehen oft nicht weniger Fragen und Unsicherheiten in Bezug auf den eigenen Glauben, die eigene Religion und das christliche Profil der Diakonie als bei konfessionslosen oder religionsverschiedenen Mitarbeitenden.

Wir sehen dies als Aufgabe und Chance für eine Bildungs- und Diskursoffensive, in der wir das christlich-diakonische Profil herausarbeiten und die Mitarbeitenden sprachfähig machen.

 

1. Konzeptgebundene Öffnung der ACK-Klausel

Grundsätzlich halten wir die ACK-Klausel weiterhin für sinnvoll und angemessen.

Als Kirche und Diakonie betreiben wir Einrichtungen, in denen ein christliches Proprium zum Ausdruck kommen soll. Dieses Proprium zeigt sich im Menschenbild, im Umgang mit der Schöpfung und nicht zuletzt in der expliziten und impliziten Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat.

In unseren Einrichtungen soll der christliche Glaube einladend und hoffnungsvoll erfahren, gelebt und weitergegeben werden.

Das heißt für uns einerseits, dass die Mehrheit der Organe und Leitungsämter mit evangelischen Personen besetzt sein müssen. Im Umkehrschluss bedeutet das für uns, dass die (evangelische) Kirchenmitgliedschaft wichtiger wird, je höher die Stelle in der Hierarchie angesiedelt ist und wie verkündigungsnäher sie ist.

Jedoch plädieren wir dafür, Ausnahmen von der ACK-Klausel zu ermöglichen, wo sie der Konzeption einer Einrichtung entsprechen. Beispielsweise kann es für das Bildungskonzept einer Familienbildungsstätte eminent wichtig sein, Menschen muslimischen Glaubens anzustellen, um die Arbeit vor Ort mit den Menschen vor Ort durchzuführen.

Diese Ausnahmen von der ACK-Klausel lassen sich darüber hinaus auf zwei Ebenen begründen.

Zum einen theologisch. Die Diversität in unseren Einrichtungen und Gemeinden betrachten wir nicht als Defizit, sondern als Gewinn. Diversität bedeutet, dass wir uns inmitten einer pluralen Welt bewegen, die wir nicht aus unseren Einrichtungen aussperren wollen, sondern bei uns und in uns haben wollen. Der wertschätzende und offene Dialog mit Andersdenkenden und Andersgläubigen ist horizonterweiternd.

Als diakonische Kirche interessieren wir uns daher auch für die religiösen und weltanschaulichen Erfahrungen, Bezüge und Wurzeln, die Mitarbeitende in die Organisation mitbringen.

Ausgehend von der Überzeugung, dass jeder Mensch in einer Gemeinschaft etwas Wichtiges beizutragen hat, sind interkonfessionelle und interreligiöse Begegnungen eine Bereicherung. Es geht darum, nicht nur den anderen kennenzulernen, sondern auch das eigene Glaubensverständnis zu klären und weiterzuentwickeln.

Zum anderen gibt es auch einen betriebswirtschaftlichen Grund. Aufgrund des fortschreitenden Fachkräftemangels ist es schon heute nicht mehr möglich, den Betrieb vieler diakonischer Betriebe unter strikter Einhaltung der ACK-Klausel aufrecht zu erhalten. Dem wollen wir Rechnung tragen und diese Entwicklung als Chance verstehen.

Bislang gelten für Gemeinden und diakonische Einrichtungen zwei verschiede kirchliche Anstellungsregularien: die KAO in der Kirche und kirchlichen Einrichtungen und die AVR in der Diakonie.

Die Anstellung im Bereich der Kirche wird in der KAO geregelt 

§ 1 d Anstellungsfähigkeit

(1) Die Anstellung im kirchlichen Dienst setzt voraus, dass der/die Beschäftigte

a) Mitglied einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ist,

b) den für die übertragenen Aufgaben vorgeschriebenen Ausbildungsgang zurückgelegt und

die erforderlichen Prüfungen mit Erfolg abgelegt hat.

 

Die Anstellung in diakonischen Einrichtungen ist in den so genannten Arbeitsvertragsrichtlinien festgelegt (AVR). §1 besagt:

 

§ 1 Diakonischer Auftrag, Dienstgemeinschaft

(1) 1Die dem Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e. V. angeschlossenen Einrichtungen sind dem Auftrag verpflichtet, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat zu bezeugen. 2Der diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche.

(2) 1Alle in einer diakonischen Einrichtung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. 2Von den Mitgliedern dieser Dienstgemeinschaft wird erwartet, dass ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Verantwortung für die Nächste und den Nächsten entspricht.

(3) 1Der diakonische Dienst geschieht im Auftrag Jesu Christi. 2Wer sich aus anderen Beweggründen zu diesem Dienst bereitfindet, ist Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit gleichen Rechten und Pflichten; sie bzw. er muss jedoch die evangelische Grundlage der diakonischen Arbeit anerkennen.

(4) Die Einstellung in den diakonischen Dienst setzt die Bejahung des diakonischen Auftrags und die Bereitschaft zur Eingliederung in die Dienstgemeinschaft voraus.

(5) Der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber erwächst aus dem Wesen der Dienstgemeinschaft die Pflicht zur Fürsorge für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeiter.

 

Diese Unterschiedlichkeit in Bezug auf Zugehörigkeit zu einer ACK-Kirche ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll aufrechtzuerhalten. Daher plädieren wir dafür, die KAO und die AVR aneinander anzugleichen. Wobei aus unserer Sicht sich die KAO an die AVR angleichen sollte, da die AVR schon Flexibilisierungen und Ausnahmeregelungen in Bezug auf Arbeitnehmende vorsieht, die die KAO noch nicht kennt und bislang nur durch aufwändige Ausnahmeregelungsprozesse möglich sind.

Unserer Ansicht nach entspricht eine solche Angleichung auch der derzeitigen Rechtsprechung, die zwischen verkündigungsnahen und verkündigungsferneren Berufen unterscheidet. Diese Unterscheidung schafft Vorteile aber auch Nachteile. Denn es muss genauer definiert werden, welche Berufe ausschließlich mit ACK-Mitgliedern bzw. mit evangelischen Arbeitnehmenden besetzt werden und welche nicht.

Es gilt, genauer zu beschreiben, was verkündigungsnahe und was fernere Bereiche unserer Tätigkeitsfelder sein könnten. Ebenso gilt es, dies entsprechend gegenüber der Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren. [1]

 

2. Der Dritte Weg als moderner Weg der Tarif- und Streitschlichtung

In kirchlichen Einrichtungen werden Tarifverhandlungen über den sogenannten Dritten Weg beschritten. Entsprechende Verhandlungen werden also nicht einseitig durch den Arbeitgeber festgeschrieben (Erster Weg) oder durch Streiks oder Aussperrung und im Gegenüber zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmende erstritten (Zweiter Weg), sondern im Miteinander zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auf Augenhöhe ausgehandelt (Dritter Weg).

Der Dritte Weg ist für uns auch weiterhin eine moderne Form der Streitkultur, in der jeweilige Interessen und Ansprüche formuliert, paritätisch verhandelt und im Sinne einer professionellen Schlichtung Lösungen gefunden werden. In der Vergangenheit hat dieser Weg zu einer hohen Tarifbindung im Bereich der Diakonie, zu guten materiellen Ergebnissen für Mitarbeitende und zur Versorgungskonstanz für die jeweiligen Nutzenden geführt. Dieser Weg ist etabliert, gut eingeübt, bei Pflegekassen und Zahlern akzeptiert.

Wir halten den Dritten Weg, auch für andere gesellschaftliche Bereiche, für einen gewinnbringenden Weg, da er auf zielorientierte, transparente und wertschätzende Weise die unterschiedlichen Belange von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden in Ausgleich zu bringen versucht.[2]

Zusatz: Sollte durch den Gesetzgeber das kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft werden und vor allem diakonische Träger dem allgemeinen Arbeitsrecht unterworfen werden, plädieren wir für kirchengemäße[3] Tarifverträge.

 

3. Öffnung der MAV-Vertretung für Nicht-ACK-Mitglieder

Die MAV ist auf dem Hintergrund des Dritten Weges als ein kirchenleitendes Amt zu verstehen. Daher verbinden sich mit der Übernahme dieses Amtes besondere Loyalitätsverpflichtungen.

Dies entsprechend bei der Wahl von Mitarbeiter:innen in die MAV-Vertretung zu berücksichtigen, ist uns wichtig. Die Einhaltung der ACK-Klausel kann dabei ein Weg sein.

Jedoch bringt eine konzeptgebundene Öffnung der ACK-Klausel mit sich, dass auch Nicht-ACK-Mitglieder in unseren Einrichtungen arbeiten, die sich selbstverständlich als vollständiges Mitglied der Dienstgemeinschaft empfinden sollen.

Diese Zugehörigkeit von Nicht-ACK-Mitgliedern zur Dienstgemeinschaft muss sich auch in der Möglichkeit ausdrücken, die MAV zu einem gewissen Prozentsatz mit ihnen besetzen zu können.

Zudem sollten alle Kandidierenden vor der Wahl zur MAV schriftlich eine Loyalitätsverpflichtungserklärung abgeben, wonach sie sich im Falle der Wahl zur vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung, unter Beachtung der Prinzipien der christlichen Dienstgemeinschaft und des evangelischen Profils der Dienststelle, im Sinne der Präambel des MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz) verpflichten.

 

4. Formulieren und darüber sprechen, was uns ausmacht!

Gebündelt und fokussiert werden all diese Schritte durch einen kommunikativen Prozess innerhalb der Einrichtungen, der nach innen wie nach außen darüber Auskunft gibt, was das spezifisch christlich-diakonische Proprium der Einrichtung ist - in Wort und Tat.

Ein Weg auf diesem Prozess können Leitbildprozesse sein, wie er schon in vielen diakonischen Einrichtungen gegangen wird.

Unter einem Leitbildprozess verstehen wir die kommunikativ dauernde Herausforderung das spezifische Proprium einer Einrichtung nach außen und innen zu kommunizieren.

Dazu gehören beispielhaft die Themen: Grundlage der diakonischen Arbeit, Menschenbild und Aufgabe, Ziele, Verantwortung in Politik und Gesellschaft, Wettbewerb und Kooperation, Fachlichkeit und Qualität, Wirtschaftlichkeit, Unser Selbstverständnis als Arbeitgeberin, Mitarbeitende.[4]

In der Satzung des Diakonischen Werkes Württemberg heißt es unter §1.2:

Diakonie ist gelebter Glaube der christlichen Gemeinde in Wort und Tat. Der Glaube antwortet auf die Verkündigung des Evangeliums; er erwächst aus der Liebe Gottes die in Jesus Christus allen Menschen zugewandt ist. Alle Glieder der Gemeinde sind darum zur Diakonie gerufen. Diakonie sucht den bedrängten Menschen in der Nähe und in der Ferne, um ihm zu helfen. Sie ist bestrebt, auch der Not zu begegnen, die ganze Gruppen von Menschen bedrückt, den Ursachen von Notständen nachzugehen und zu ihrer Behebung – gemeinsam mit den Betroffenen und auch mit anderen Institutionen beizutragen.

Wir regen an, dass dieser Passus als Ausgangspunkt in einem Kommunikationsprozess interpretiert und auf die jeweilige Wirklichkeit kirchlich-diakonischer Arbeit und Mitarbeitenden angewandt und durchbuchstabiert wird, um ihn für Mitarbeitende, sowie Klientinnen und Klienten durchsichtig und transparent zu machen.

Unter einem Leitbild versammelt sich die Mitarbeitenden und bildet eine Dienstgemeinschaft. Die Zugehörigkeit zu dieser Dienstgemeinschaft wurde bisher über die ACK-Klausel gesichert. Aus unserer Sicht ist die Dienstgemeinschaft ein hohes Gut, das aber auch über eine Anerkennung eines solches Leitbildes abgesichert werden kann.

Die Anerkennung eines solchen Leitbildes wird damit zu einer Art Loyalitätsverpflichtung, die den kirchlich-diakonischen Charakter der Einrichtung festschreibt und sichert. Die Unterschrift unter ein solches Leitbild drückt die grundsätzliche Zustimmung zu den Werten aus, die ein entsprechendes Leitbild beinhaltet.

Im Hintergrund steht für uns der Gedanke, dass das diakonische Profil nicht mehr nur von der Kirchenmitgliedschaft Einzelner getragenen werden soll, sondern von einem Leitbild der Organisation. Dies kann zu einem ehrlicheren und offeneren Dialog darüberführen, was das kirchliche Profil einer Einrichtung konkret bedeutet und wie dies von den Mitarbeitenden – egal ob kirchlich oder nicht – umgesetzt wird.

 

 

Für den Leitungskreis und Vorstand von „Evangelium und Kirche“

Dr. Martin Böger

Tübingen im Juni 2022

 


[1] Bei konkreten Vorschlägen zur Umsetzung verweisen wir uns auf die Handreichung des Caritasverbandes der Diözese Rottenburg Stuttgart: Vielfältig glauben – gemeinsam engagiert. Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Eine Handreichung für Leitungskräfte zum Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Vielfalt in der Dienstgemeinschaft.

[2] www.katholisch.de/artikel/33869-losem-kirchliches-arbeitsrecht-notwendiger-rahmen-fuer-sendungsauftrag

[3] Das heißt, Besonderheiten kirchlicher Einrichtungen, bspw. ACK-Klausel, werden von den Tarifpartnern akzeptiert.

[4] Vgl. www.eva-stuttgart.de/leitbild