Evangelium und Kirche

Bericht von der Landessynode Sommer 2021

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Bericht der Sommersynode 2021

Die Landeskirche erfahrbar machen – aber wie…
Bericht von der hybriden Sommertagung im Juli 2021

 

Die großen Debatten der Sommersynode drehten sich um inhaltliche Schwerpunkte für die Zukunft der Landeskirche und die Mittelfristige Finanzplanung. Ziemlich reibungslos, weil vorab schon geklärt, lief dagegen die Wahl des Nominierungsausschusses für die Wahl eines Landesbischofs oder einer Landesbischöfin im März 2022.
Außerdem beschloss die Landessynode weitere Unterstützung für die Flüchtlingsarbeit in den Kirchenbezirken und Gemeinden und auch in den Herkunftsländern.
Die Synode tagte erneut hybrid: Ein Teil vor Ort im Hospitalhof, ein Teil nahm von zuhause aus am Bildschirm teil.

Nominierungsausschuss

Dem Nominierungsausschuss zur Wahl eines Landesbischofs oder einer Landesbischöfin gehören die Evangelium-und-Kirche-Synodalen Johannes Eißler (stellvertretender Präsident der Synode) und Simon Blümcke an. Weitere Mitglieder: Synodalpräsidentin Sabine Foth, ihre Stellvertreterin Andrea Bleher, dazu von der Offenen Kirche drei, von der Lebendigen Gemeinde ebenfalls drei und von „Kirche für morgen“ ein Mitglied. Das Kollegium des Oberkirchenrats entsendet drei beratende Mitglieder. Der Ausschuss wird der Synode maximal drei Personen für die Bischofswahl vorzuschlagen. Die Wahl findet im März 2022 statt.

Bericht des Beauftragten beim Landtag

Volker Steinbrecher, der Beauftragte der badischen und der württembergischen Landeskirche bei Landtag und Landesregierung. Das Grundgesetz und auch die Landesverfassung sprächen eine eindeutige Sprache zum Verhältnis von Kirche und Staat – im Sinne einer „kooperativen Trennung“ und der Freiheit zur Religionsausübung, erläuterte Steinbrecher. Allerdings sei „der Geist dieser Buchstaben heutzutage vielerorts nicht mehr bekannt oder nicht mit Leben gefüllt“. Die Forderung humanistischer Verbände, die Trennung von Staat und Kirche voranzutreiben, werde immer lauter. Aufgabe der Kirche gegenüber den politisch Verantwortlichen sei nicht nur „Übersetzungsarbeit kirchlicher oder theologischer Sprache in Alltagssprache“, sondern es gehe „im Kern um eine neue Vermittlung gelebter Religiosität und um Bewusstseinsmachung kirchlicher Relevanz für unser Miteinander.“
Corona werde „gesellschaftliche Friktionen“ hinterlassen, so Steinbrecher. Die Kirche stehe vor der Aufgabe, „Motor für versöhnendes Handeln“ zu werden. Auch müsse sie sich „für die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Schutz der Parlamente und das Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen aktiv einsetzen.“ Mit der AfD sitze eine Partei im Landtag, „die genau das Gegenteil erwirken will.“ „Seien Sie politisch wachsam und theologisch klar“, so der Appell Steinbrechers an die Landessynodalen. Der christliche Glaube speise sich „aus dem Vertrauen in Gottes Liebe für alle Menschen auf dieser Welt und äußert sich – auch im Rahmen politischer Entscheidungen – letztlich immer in Nächstenliebe und Leidenschaft für das Leben.“
In der anschließenden Diskussion warf die Synodale Dr. Antje Fetzer (OK) die Frage auf, ob die Kirche nicht gut beraten sei, in der Entwicklung eines interreligiösen Unterrichtes voranzugehen.
Demgegenüber betonte Schuldekan Dr. Harry Jungbauer (EuK), dass der konfessionelle Religionsunterricht „keineswegs allein der innerkirchlichen Vergewisserung dient. Sondern er baut Brücken, auch zu anderen Religionen.“ Annette Sawade (EuK), Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) und ehemalige Bundestagsabgeordnete, unterstrich, dass Volker Steinbrecher mit seinem Evangelischen Büro wichtige Arbeit mache, weil er sich in den politischen Diskurs einmische und Position beziehe. Sie bat ihn um Unterstützung im „nicht ganz einfachen Themenfeld, die Notfallseelsorge auch in Zukunft gut zu verankern“.

Notfallseelsorge

Die vorige Landessynode hatte 2018 ein befristetes Projekt zur Stärkung der Notfallseelsorge beschlossen. Anlass für Erstunterzeichnerin Annette Sawade (EuK), nachzufragen, wie das Projekt dasteht und welche Perspektiven es hat.
Zurzeit werden in vielen Landkreisen Arbeitsgemeinschaften zur Psychosozialen Notfallversorgung aufgebaut, berichtete Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel in seiner Antwort. In diesen Arbeitsgemeinschaften vernetze sich die kirchliche Notfallseelsorge mit anderen Hilfsdiensten und mit den Landkreisen. In etlichen Kreisen seien neue Koordinierungsstellen geschaffen worden. Immer mehr Landkreise ließen sich auf eine Drittel-Finanzierung solcher Kooperationsstellen ein: Ein Drittel bezahlt nach diesem Modell die katholische, ein Drittel die evangelische Kirche, ein Drittel kommt vom jeweiligen Landkreis.

Telefonseelsorge

Die Landeskirche wird die Telefonseelsorge in den kommenden Jahren weiterhin mit zusätzlichen 30.000 Euro pro Jahr unterstützen. Insgesamt unterstützt die Landeskirche damit die Telefonseelsorgen im Land mit 441.700 Euro. Für den Ausschuss für Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit und Bewahrung der Schöpfung (KGS) brachte die Vorsitzende Annette Sawade (EuK) den Antrag auf Aufstockung der Haushaltsmittel für die Telefonseelsorge ein. „In der Corona-Pandemie wurde einmal mehr deutlich, wie wichtig und hilfreich es ist, rund um die Uhr über die Telefonseelsorge kompetente Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner zu erreichen“, sagte Sawade. Die Telefonseelsorge sei eine der kirchlichen Einrichtungen gewesen, „die auch im Lockdown uneingeschränkt für die Menschen da war.“ Der landeskirchliche Zuschuss für die Telefonseelsorgeanbieter im Bereich der Landeskirche sei gerade jetzt notwendig, denn die Telefonseelsorge habe „eine enorme Entwicklungsaufgabe“ vor sich. Parallel zur klassischen Telefonseelsorge wachse der Bereich der Seelsorge per Mail oder Chat.

Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus

Die Synode hat einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus beschlossen. Gleichzeitig hat sie den Oberkirchenrat gebeten, zu prüfen, inwieweit fachliche Kooperationen über die Grenzen der Landeskirche hinaus möglich sind. Die Beratungen im Vorfeld seien nicht einfach gewesen, erläuterte die KGS-Vorsitzende Annette Sawade. Die Landeskirche habe auch hier „einen wichtigen Auftrag im Sinne der christlichen Botschaft zu erfüllen.“ Wenn der Oberkirchenrat eine überzeugende Konzeption vorlege, könnte die Synode auch die dafür notwendigen Finanzmittel freigeben. Der Oberkirchenrat wiederum plane, eine Stelle zu schaffen, welche die landeskirchliche Präventionsarbeit gegen die gesellschaftlichen Tendenzen zu Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus bündle und stärke.
Der Schorndorfer EuK-Synodale Matthias Eisenhardt pflichtet Sawade bei. Er ist überzeugt von der „Notwendigkeit eines solchen Aktionsplans, aber auch der Unabdingbarkeit, dass es eine Ansprechperson für die Kirchengemeinden und Einzelpersonen gibt.“ In seinem Bezirk zeige sich, dass die Kirchengemeinden kundige, landeskirchliche Unterstützung brauchen, wenn sie sich in Bündnissen gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus engagieren. Es sei wichtig, zwischen Bündnissen zu unterscheiden, die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren, und solchen, die den Geboten der Gottes- und Nächstenliebe und damit verstandener christlicher Toleranz widersprechen.

Weitere Unterstützung für Geflüchtete

Trotz knapper werdender Kirchensteuermittel hat die Landessynode erfolgreich beim Oberkirchenrat beantragt, in die „Mittelfristige Finanzplanung“ für die kommenden drei Jahre insgesamt 5,5 Millionen Euro für ein „Flüchtlingspaket 5“ aufzunehmen. Damit sollen die Koordinationsstellen für die Arbeit mit Geflüchteten fortgeführt werden.

Die Landeskirche will nicht nur Geflüchtete in Württemberg unterstützen, sondern auch Fluchtursachen bekämpfen und Menschen in den Transitländern unterstützen. Dass der Oberkirchenrat für das Jahr 2022 nur zwei Millionen Euro vorsah und nicht, wie von der Synode beantragt, drei Millionen, stieß einigen Synodalen bitter auf. Anselm Kreh von Evangelium und Kirche sagte in der Aussprache: „Diese Kürzung um eine Million Euro kann so nicht stehenbleiben. In der Aktuellen Stunde haben wir über die ungerechte Verteilung von Impfstoffen geredet. Und jetzt wird hier einfach eine Million weniger angesetzt. Das ist nicht in Ordnung.“ Die Synode beantragte, die ursprünglichen drei Millionen wieder vorzusehen. Mit diesem Geld werden Hilfsprojekte beispielsweise im Nordirak, Syrien, Libanon sowie einigen afrikanischen Ländern unterstützt.

In der „Aktuellen Stunde“ diskutierten die Synodalen über die ungerechte globale Verteilung von Impfstoffen. „Wie in anderen Bereichen zeigt Corona wie ein Brennglas grundsätzliche Probleme“, sagte EuK-Sprecher Ernst-Wilhelm Gohl. Allein mit Impfstoffspenden könne ein Kontinent wie Afrika die Coronakrise nicht bewältigen. Dort fehle nicht nur der Impfstoff selbst, sondern auch die nötige Infrastruktur. Diese müsse gestärkt werden. Gohl zitierte Dr. Gisela Schneider, Direktorin des Instituts für Ärztliche Mission in Tübingen (DifäM): Afrika brauche mehr als „Gaben der Barmherzigkeit“. Zwar seien gespendeten Millionen Impfdosen eine große Geste: „Aber das ist das alte Denken von Charity“. Wenn man wirklich helfen wolle, müsse Afrika ein Partnerkontinent werden. „Da muss man investieren und da muss die Frage des geistigen Eigentums angegangen werden“.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Das Thema „Segnung von Lesben, Schwulen und Trans-Menschen“ brachte Erstunterzeichner Johannes Eißler aufs Tableau. Er fragte nach einer Zwischenbilanz, nachdem die Segnung seit eineinhalb Jahren im evangelischen Württemberg möglich ist. In insgesamt 181 Gemeinden sei das notwendige Verfahren eröffnet worden, erläutere Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel in seiner Antwort. Abgeschlossen sei das Verfahren in 54 Gemeinden. Im Jahr 2020 seien in Württemberg 36 Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare gefeiert worden. Das Verfahren scheiterte nach den vorliegenden Informationen in einer Gemeinde an der fehlenden Dreiviertel-Mehrheit im Kirchengemeinderat.

Zukunft für den Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (KDA)

Der Oberkirchenrat wird gebeten zu prüfen, wie sich der Auftrag des KDA unter den Bedingungen des Pfarrplans 2024 verändert hat und wie zukünftig eine Gesellschaftswirksamkeit garantiert werden kann und welche Strukturveränderungen dafür notwendig sind“, so lautet der Antrag des EuK-Synodalen Thorsten Volz, der an den Ausschuss KGS verwiesen wurde. Auch sei zu prüfen, „ob eine multiprofessionelle Aufstellung wie in anderen Landeskirchen üblich“ für den KDA sinnvoll ist. Die prognostizierte Reduktion von Kirchenmitgliedschaften bis 2060 brauche „den weiten Blick auf die Sendung Gottes und seines Evangeliums auch und gerade in Kontexte der Berufs- und Arbeitswelt der Menschen“, sagte Thorsten Volz.

Inhaltliche Schwerpunkte

Die Landessynode hat 2020 einen Sonderausschuss für Inhaltliche Schwerpunkte eingesetzt. Dieser hat nun Kriterien für die zukünftige Arbeit der Landeskirche formuliert. Zunächst wird in dem Papier der Auftrag der Kirche beschrieben: „Kirche gibt weiter, was sie empfängt: Sie versteht sich nach der Verheißung von Jesus Christus als Licht und Salz der Erde. Christus sendet sie in die Welt. Deshalb möchte sie Menschen für Gott gewinnen und mit ihm in Verbindung bringen. Maßstab der kirchlichen Arbeit sind die Heilige Schrift und die Bekenntnisse der Reformation. Gemäß ihrem Auftrag orientiert sich die württembergische Landeskirche im Zuge der inhaltlichen Schwerpunktsetzung an folgenden Kriterien:
„Die Kirche nimmt ihren Auftrag in lokalen, globalen und digitalen Kontexten wahr. Die Kirche wirkt sichtbar und erfahrbar in einer pluralen Gesellschaft.
Sie nimmt ihre Verantwortung als Teil der weltweiten Kirche wahr und bleibt im Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen.
Die kirchliche Arbeit gewinnt Menschen für das Evangelium, wendet sich den Nächsten zu und entfaltet eine große Bindungskraft.
Die Ehrenamtlichen werden gestärkt.
Es werden Kooperationen gestärkt und Synergien geschaffen, Ineffizienzen und Doppelstrukturen abgebaut und vermieden.“

Im Gesprächskreisvotum für Evangelium und Kirche sagte Christoph Schweizer: „Richtig klasse finden wir, dass die Landeskirche als eine Kirche dargestellt wird, die auf ihre Wirksamkeit in die Gesellschaft hinein Acht gibt und die im Gespräch mit anderen Konfessionen und Religionen, aber auch mit der Gesellschaft ist.“ Es irritiere allerdings, dass in den Kriterien „die Kirche“ und „die plurale Gesellschaft“ gegenübergestellt seien. Die Landeskirche sei auch in sich plural, vielfältig, bunt. Evangelium und Kirche, dem Gesprächskreis der Mitte, liege „die Vielfalt und Pluralität nicht nur um uns herum, sondern auch innerhalb unserer Landeskirche am Herzen.“
„Die Kirche wirkt sichtbar“ – dies sei eine gute Formulierung. „Aber wie geht das konkret?“, fragt Schweizer. Für die Sichtbarkeit der Landeskirche in der Buntheit ihrer Frömmigkeitsformen und Arbeitsbereiche brauche es Medienkompetenz. Aber der Antrag von 2020 zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit in der Fläche warte noch auf eine ernsthafte Bearbeitung.
„Kooperationen stärken und Synergien schaffen“ – dafür gebe es beispielsweise auf dem Feld des Klimaschutzes die Klimaschutzbeauftragten in vielen Kommunen und Landkreisen. Sie seien geeignete Kooperationspartner. Schweizer: „Wir müssen nicht alles alleine machen.“ Dass die Dimension des Digitalen ganz selbstverständlich Teil der Kriterien ist, lobte Schweizer. Mit einer „Prälatur für den digitalen Raum“ wäre das Thema auch in seiner theologischen und ethischen Dimension gut in der Leitung unserer Landeskirche verortet.
Dass das Thema „Bildung“ in den Kriterien gar nicht vorkommt, ist für Schweizer hingegen ein Fehler. „Bildung ist ein Querschnitts- und Grundlagenthema unseres Lebens und Kirche Gestaltens“, sagte Schweizer. „In unserer Selbstverständigung und in unserer Kommunikation nach außen ist es uns nicht auf steinernen Tafeln gegeben, was wir sind und was wir sagen und von uns zeigen. Sondern wir müssen uns immer wieder neu darüber verständigen, was hier und heute dran ist von der Botschaft der Hoffnung. Und dieses Verständigen – das ist nichts anderes als Bildung.“
In der Aussprache sagte der EuK-Synodale Matthias Eisenhardt: „In den Kriterien steht: ‚Die Kirche ist eine attraktive Arbeitgeberin.‘ Das ist schön. Wenn es so ist. Als langjähriger Personalrat, aber auch als Vorsitzender einer Bezirkssynode weiß ich, dass Attraktivität einer Arbeitgeberin ein hübsches Attribut sein mag. Besser gefallen würde mir jedoch eine fürsorgliche Arbeitgeberin. Arbeitgeberinnen haben eine Fürsorgepflicht. Das wäre mir bei den Kriterien wichtiger als Attraktivität.“
„Die Landeskirche erfahrbar werden lassen - dieses Ziel ist toll!“, sagte Thorsten Volz (EuK). In der vielfältigen praktischen Arbeit der Diakonie, den unzähligen Begegnungen auch mit nicht evangelischen Schülern weit über den Unterricht hinaus im Religionsunterricht und in der Arbeit des KDA wirke die Kirche in die Lebenswelt der Menschen hinein. „Diese Arbeit darf nicht selbstverständlich und nebenher mitlaufend betrachtet werden. Dazu wird es Ressourcen brauchen, und die müssen wir zur Verfügung stellen. Denn hier wird Kirche mitmenschlich und begegnet den Menschen missional, seelsorgerlich und theologisch erfahrbar.“
Nun beginnt eine Arbeitsgruppe aus Oberkirchenrat und Landessynode, auf der Grundlage der Kriterien Sparvorschläge zu erarbeiten. Mit Blick auf die bevorstehende Arbeit sagte EuK-Sprecher Ernst-Wilhelm Gohl: „Kirche hat immer auf Krisen reagiert. Etwa zu Beginn des 20. Jahrhundert mit dem Bau von Gemeindehäusern. Mitte der 50er mit der ‚Vollsortimentgemeinde‘ oder mit der Kirchenreform und den übergemeindlichen Diensten wie KDA, DiMOE etc. Nichts anders tun wir heute. Wir reagieren auf eine Krise, wie die Generationen vor uns. Das nimmt etwas die Aufgeregtheit.“


Neue Einführungsagende

Der Oberkirchenrat gebeten, im Sinne des Priestertums aller Gläubigen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Dienstgemeinschaft am Wort Christi zu klären, besonders im Blick auf die Neugestaltung der Einführungsagende.“ Dies beantragte der EuK-Synodale Thorsten Volz als Erstunterzeichner. Denn „in unserer evangelischen Kirche sind wir als Leib Christi eine Dienstgemeinschaft von verschiedenen Professionen und Begabungen. Uns alle verbindet das Priestertum aller Gläubigen.“ Die Zusammenarbeit in Haupt- und Ehrenamt als multiprofessionelle Teams sei essentiell, um den vielfältigen Herausforderungen der Zukunft zu begegnen. Dafür sei es wichtig, „das jeweils eigene Profil der unterschiedlichen Ämter und Berufungen wahrzunehmen.“ Es müsse geklärt werden, worin Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Beauftragung zu kirchlichen Ämtern und der Ordination von Pfarrerinnen und Pfarrern bestehen.

Mittelfristige Finanzplanung

Finanzdezernent Oberkirchenrat Dr. Martin Kastrup skizzierte die Ausgangslage für die Finanzplanung der Landeskirche. Wegen Kirchenaustritten rechnet er mit geringeren Kirchensteuereinnahmen. Besser als erwartet scheine dagegen die wirtschaftliche Erholung zu laufen. Während die Landeskirche durch Personalkosten und Rücklagen für Pensionen belastet wird, seien die Gemeinden stärker durch den Immobilienbestand belastet. Kastrup wies darauf hin, dass von den rund 24 Millionen Euro in der Mittelfristplanung 16 Millionen für das Projekt „Vernetzte Beratung“ aus Mitteln der Kirchengemeinden stammten.

Der Kirchensteuer-Verteilbetrag an die Gesamtheit der Kirchengemeinden soll im kommenden Jahr um 0,7 Prozent gekürzt werden. Im Haushalt der Landeskirche im engeren Sinne sollen sogar jährlich 0,9 Prozent gespart werden. Martin Plümicke und der Gesprächskreis Offene Kirche fanden keine Mehrheit mit dem kurzfristig eingebrachten Antrag, auf die Kürzung bei den Gemeinden zu verzichten.

Im Votum des Gesprächskreises Evangelium und Kirche verglich Jörg Schaal die aktuellen Veränderungen in der Kirche mit der Veränderung des Klimas. Um für die Zukunft planen zu können, brauche es beim Klima wie auch bei den Finanzen Fachleute, die sich auskennen und vorausschauend planen. Die Zahlen seien auf den ersten Blick nicht so schlimm wie befürchtet, aber die Veränderungen ließen sich nicht aufhalten. Schaal ging in seinem Votum nicht auf die konkreten Aussagen und Zahlen von Oberkirchenrat Kastrups Mittelfrist-Planung ein. Denn diese seien erst einen Tag vor der Synodentagung vorgelegt worden. Dies sei zu kurzfristig. Die ehrenamtliche Mitarbeit in der Synode werde dadurch unnötig erschwert, kritisiert Schaal.

Dekade zum Reformationsfest 1534 oder „zehn mutige Schritte für eine Kirche im Aufbruch“

Ein versöhnter Rück- und Ausblick: 1534 wurde das Herzogtum Württemberg evangelisch. Ein Antrag des Ausschusses für Kirche und Gemeindeentwicklung (KGE) sieht vor, dass die Landeskirche die Gemeinden in kirchengeschichtlichen Fragen berät und unterstützt, einen landeskirchenweiten Ideenpool zur Verfügung stellt und zur Kooperation mit kommunalen und zivilgesellschaftlichen Stellen ermutigt. Die erforderlichen Mittel und Stellen sollen in die Mittelfristplanung aufgenommen werden.


Text: Christoph Schweizer

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