Bericht von der Landessynode Sommer 2022
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EuK-Synodalbericht Sommer 2022 (8 MB)
Die Sommertagung der Landessynode im Juli 2022
EuK berichtet:
Den Wandel gestalten - Die Menschen im Blick
Text:
Dr. Harry Jungbauer und Christoph Schweizer
Die Sommersynode 2022 hatte ein weites Thementableau. Unter anderem standen die Mittelfristige Finanzplanung, die Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern, der Bericht der kirchlichen Beauftragten für Chancengleichheit, ein Beschluss zum digital vermittelten Abendmahl sowie Fragen rund um die Modernisierung der kirchlichen Verwaltung und zum kirchlichen Arbeitsrecht auf der Tagesordnung. Zudem gab Landesbischof Frank Otfried July einen Rückblick auf seine Amtszeit und wurde von der Synode verabschiedet. Beim Gesprächskreis Evangelium und Kirche gibt es Veränderungen. So wird er nun von einer Doppelspitze mit Amrei Steinfort und Dr. Harry Jungbauer geleitet. Mehr dazu am Schluss dieses Berichts.
Digitales Abendmahl
Die Coronapandemie hat für einen Digitalisierungsschub gesorgt. Dies sorgte bei den Kirchengemeinden nicht nur für live gestreamte oder gefilmte Online-Gottesdienste. In einigen Gemeinden und Gruppen wird nun auch „digital vermittelt“ das Abendmahl gefeiert. Die Landessynode hat sich schon im vergangenen Jahr gründlich mit der Frage befasst, ob und wie solche digitalen Abendmahlsfeiern ermöglicht und geregelt werden können. Das nun mit großer Mehrheit beschlossene Kirchengesetz – eine Änderung der Abendmahlsordnung und der Gottesdienstordnung – ist ein Kompromiss. Digital vermittelte Abendmahlsfeiern sind demnach grundsätzlich möglich. Allerdings bleibt das Abendmahl in Präsenz vor Ort der Normalfall. Weitere Regelungen: Digitale Abendmahlsfeiern müssen dem örtlichen Pfarramt mitgeteilt werden. Sie müssen so stattfinden, dass die digital Teilnehmenden wirklich beteiligt sind. Die Feiern sollen also nicht den Charakter von Streaming oder Video haben, sondern interaktive Konferenzsoftware wie beispielsweise MS Teams oder Zoom soll genutzt werden.
In der Aussprache bezeichnete der EuK-Synodale Matthias Eisenhardt das digitale Abendmahl als eine Chance, Jugendliche zu erreichen. „Wir zeigen uns offen für neue Gesichtspunkte, die für manche so nicht im Blick sind“, sagte er. Allerdings befürchtet er negative Auswirkungen für das ökumenische Gespräch. „Ich befürchte, dass es eher schwieriger wird.“ Dr. André Bohnet gab zu bedenken, dass die lutherische Kirche von der Realpräsenz Christi im Abendmahl ausgeht. Ein digitales Abendmahl berühre das Bekenntnis und damit die Grundlage der Kirche. „Niemand von uns – so hoffe ich zumindest – käme auf die Idee, eine digitale Taufe einzuführen. Wieso also soll dies beim Abendmahl unbedingt ermöglicht werden?“ fragt Bohnet. Er selbst sei „eigentlich ein absolut digital-affiner Mensch, aber die Sakramente gehören für mich in die kohlenstoffliche Welt gleichzeitig Anwesender.“
Moderneres Arbeitsrecht
Soll die sogenannte ACK-Klausel weiterhin eine Voraussetzung sein, um bei den Wahlen zur Mitarbeitervertretung (MAV) in diakonischen Einrichtungen wählbar zu sein? Müssen also Mitarbeitervertreterinnen und -Vertreter einer in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ organisierten Kirchen angehören? Ein Gesetzesentwurf aus der Mitte der Synode sieht vor, dass die ACK-Klausel aus Artikel 1 des Mitarbeitervertretungsgesetzes gestrichen werden soll.
Zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts hatte der Leitungskreis von Evangelium und Kirche bereits Ende Juni ein Thesenpapier veröffentlicht. Der Leitungskreis schlägt darin vor, die Anstellung von Nichtchristen in diakonischen Einrichtungen zu erleichtern. Die Kirchenmitgliedschaft soll für höhere Stellen in der Hierarchie und für Aufgaben in der christlichen Verkündigung von Bedeutung sein. Für andere Positionen müsse es Ausnahmen geben. „Die Diversität in unseren Einrichtungen und Gemeinden betrachten wir nicht als Defizit, sondern als Gewinn“, heißt es im Thesenpapier. Hinzu kommt: Diakonische Anbieter hätten inzwischen Mühe, ausreichend Kirchenmitglieder zur Besetzung ihrer Stellen zu finden. Soll wichtige Arbeit deshalb unterbleiben? Evangelium und Kirche wirbt deshalb auch dafür, Nichtchristen die Möglichkeit einzuräumen, Aufgaben in der Mitarbeitervertretung zu übernehmen. Das Thesenpapier hält allerdings am „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht fest. Hier ist der Link zum Diakoniepapier von Evangelium und Kirche.
Die Synode verwies den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss, unter Beteiligung des Ausschusses für Diakonie.
Modernisierung der Verwaltung
Dieser Tagesordnungspunkt war mit 30 Minuten angesetzt. Dass er dann mit einer langen Aussprache über 90 Minuten dauerte, ist ein deutlicher Hinweis auf Gesprächs- und Klärungsbedarf zu den Modernisierungsplänen der Verwaltung in der Fläche der Landeskirche. In drei Modellregionen wurde das Projekt „Kirchliche Strukturen 2024plus“ getestet. Oberkirchenrat Dr. Michael Frisch brachte dazu nun einen Gesetzentwurf ein. Ab dem Jahr 2031 sollen Regionalverwaltungen bestimmte Aufgaben für Gemeinde, Kirchenbezirke und kirchliche Verbände erfüllen. Die Reform sei „die größte Veränderung der landeskirchlichen Verwaltungsstruktur seit dem Jahr 1887“, berichtet Frisch.
In den Kirchengemeinden soll das Amt der Kirchenpflegerin oder des Kirchenpflegers spätestens zum 1. Januar 2031 wegfallen. Auch Kirchenbezirksrechnerinnen oder -rechner soll es dann nicht mehr geben. Stattdessen sollen neue Berufsbilder entstehen: „Assistenz der Gemeindeleitung“ und „Assistenz der Leitung des Kirchenbezirks“. Hier sollen Aufgaben des Pfarramtssekretariats und der Kirchenpflege zusammengeführt werden.
Als roter Faden zog sich durch die Aussprache einerseits der Eindruck, dass die Mitarbeitenden auf Gemeindeebene – Kirchenpflegerinnen, Kirchenpfleger, Gemeindesekretärinnen – trotz eines umfassenden Beteiligungsprozesses insgesamt - kommunikativ bislang nicht gut mitgenommen worden sind, und es wurde die Frage gestellt, ob die Zeitschiene realistisch ist.
Von Kommunikationsproblemen berichtete unter anderen der EuK-Synodale Thorsten Volz aus Sulz. Bei Informationsveranstaltungen sei bei Kirchenpflegerinnen, Kirchenpflegern und Gemeindesekretärinnen hängen geblieben: „Wir werden abgeschafft.“ Die großen Chancen der Reform seien dagegen nicht angekommen. „Ich persönlich habe hier in der Frühjahrssynode ganz deutlich gefordert, dass eine gute Kommunikation gewährleistet werden muss, dass dem Vorrang gegeben wird, die Menschen mitzunehmen, ihnen Perspektiven zu geben“, so Volz.
Die Strukturveränderungen könnten nur gemeinsam mit den Kirchenpflegerinnen, Kirchenpflegern und Sekretärinnen durchgeführt werden. „Wir brauchen Sie! Diese Kernbotschaft muss bei den Menschen ankommen“, sagte Thorsten Volz.
Dr. Harry Jungbauer wies darauf hin, dass die Übergänge der Beteiligten in die neuen Berufsfelder gut gestaltet werden müssen. Immer wieder sei in der Vergangenheit auf lange Übergangsfristen hingewiesen worden. Die Einführung des neuen Finanzwesens zum Jahr 2026 bringe nun freilich Zeitdruck. „Wir haben Dann einen neuen Rechnungsworkflow, und damit werden Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger an den Außenstellen zu großen Teilen nicht mehr buchen können“, so Jungbauer. Seine Frage: „Was passiert mit den Menschen, die jetzt gewählt sind, die einen Vertrag haben, die aber bestimmte Aufgaben nicht mehr ausführen können?“ Für sie fordert Jungbauer „ganz schnell gute Übergangsregelungen, weil sich diese Leute jetzt auf dem Schleudersitz sehen“. Möglicherweise könne mit befristeten Stellen ein „menschlich guter Übergang“ gelingen. Solche guten Lösungen müssten vor Ort bekannt gemacht werden. Denn „selbst die beste Person, die am Bildschirm für die gesamte Landeskirche etwas erzählt, hat niemals den Vertrauensbonus, den Menschen vor Ort haben, bei denen man direkt nachfragen kann“, ist Jungbauer überzeugt. Deswegen sei es wichtig, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchengemeinderätinnen und -räte über die Möglichkeiten Bescheid wüssten und mit ihren Leuten vor Ort reden könnten.
Der EuK-Synodale Christoph Schweizer betonte, wie wichtig es sei, die oft hohe Motivation und Loyalität von Gemeindesekretärinnen, Kirchenpflegerinnen und Kirchenpflegern zu erhalten. Möglicherweise könnte mit längeren Übergangsfristen Druck aus dem Verfahren genommen werden. Große, schon jetzt arbeitsteilig aufgestellte Kirchenpflegen könnten sich gut ins neue System integrieren. Kleine, nebenberufliche Kirchenpflegen profitierten von den neuen Strukturen. Bei mittelgroßen Kirchenpflegen oder größeren Einzelgemeinden jedoch gebe es ein Problem. Dort müsse man mit Best Practice-Beispielen zeigen, wie die neue Verwaltungsstruktur vor Ort gut umgesetzt werden kann. „Lasst uns bitte bei allen Debatten über Strukturen nicht die Inhalte vergessen“, sagte der EuK-Synodale Matthias Eisenhardt. In vielen Kirchengemeinden werde neu über Fragen nachgedacht, „wie wir als Kirche in Zukunft leben wollen, wie wir unsere Kirche gestalten wollen. Genau für solche grundsätzlichen Fragen, brauchen wir Zeit. Also: net hudle, wenn´s pressiert.“
Der Gesetzentwurf und zwei Anträge dazu wurden in den Rechtsausschuss verwiesen.
Drei Millionen zur Bekämpfung von Fluchtursachen
Freudig verkündet die landeskirchliche Pressestelle, die Landeskirche stelle drei Millionen Euro für die Fluchtursachenbekämpfung, etwa in Griechenland, Italien oder dem Nahen Osten bereit. Doch wenn man genau hinschaut, hat diese Nachricht nur mäßigen Neuigkeitswert. Denn mit einem neuen Synodenbeschluss wird schlicht nachgeholt, was längst erledigt sein sollte. Synode und Oberkirchenrat hatten es nämlich versäumt, im landeskirchlichen Haushaltsplan 2022 einen Synodenbeschluss aus dem Vorjahr umzusetzen. Deshalb wurde ein erneuter Antrag für diesen Zweck gestellt.
In der Aussprache stellte der Synodale Dr. Harry Jungbauer (Heidenheim) im Namen des Finanzausschusses den Antrag, dass die drei Millionen Euro nicht auf 2022 und 2023 verteilt, sondern als Gesamtsumme für den Haushalt 2023 eingeplant werden sollen. Dadurch werde vermieden, dass zur Herbstsynode ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden muss. Dies bringe nur wenige Wochen Unterschied, aber unverhältnismäßig große Mehrarbeit für die Verwaltung. Der EuK-Synodale Anselm Kreh, Mitglied im Ausschuss für Mission und Ökumene, sagte: „Wir waren enttäuscht, dass das Geld noch nicht ausbezahlt wurde. Jetzt hat sich eine neue Möglichkeit ergeben. Das Referat kann handeln. Es ist jetzt die einfachste Lösung. Ich würde den Fachleuten vom Finanzausschuss und dem zuständigen Referat zustimmen.“ Die Synode stimmte der Aufnahme der drei Millionen Euro zur Fluchtursachenbekämpfung in den Haushaltsplan 2023 zu.
Mittelfristige Finanzplanung
Die „Maßnahmenplanung“ im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung finanziert zusätzliche Projekte und Aufgaben neben der regulären Haushaltsplanung. Jährlich stehen dafür acht Millionen Euro zur Verfügung. In die neue Mittelfristige Finanzplanung wurden 331.000 Euro für die Verlängerung und Erhöhung des Zuschusses an die Bahnhofsmission aufgenommene, für das Projekt „Kirche entwickeln im Quartier“ 673.000 Euro. Für Zukunftsgutscheine an Langzeitarbeitslose werden 480.000 Euro eingeplant. Das Kommunikations-Projekt „Member Journey“ mit passgenauen Mailings an Gemeindeglieder wird mit 763.000 Euro gefördert. Das Projekt des Evangelischen Jugendwerks zur Unterstützung von „lernenden Gemeinschaften“ erhält 338.000 Euro. Für die Fortschreibung des Kommunikationskonzeptes des Medienhauses werden 2,4 Millionen Euro investiert, für Internetauftritte kirchlicher Einrichtungen 227.000 Euro. Das Evangelische Schulwerk erhält für die 2,1 Millionen Euro. Für Popkantorate stehen 516.000 Euro bereit, für die Förderung von Popmusikgruppen in Kirchenbezirken 448.000 Euro. Neben diesen „Maßnahmenmitteln im engeren Sinne“ würden weitere Maßnahmen aus Sondermitteln finanziert. Beispielsweise 40 Millionen Euro für „Restrukturierungsmaßnahmen“ im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform, verteilt auf den Zeitraum 2023-2030, knapp 19 Millionen für die digitale Infrastruktur in den Kirchengemeinden. Für die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes im Bereich der Gebäudesanierung wird mit einem Bedarf von rund 83,5 Mio. Euro gerechnet.
In seinem Votum für den Gesprächskreis Evangelium und Kirche lobte Dr. Harry Jungbauer den 8-Millionen-Spielraum im Haushalt, der für zahlreiche sinnvolle und innovative Projekte genutzt wird. Insbesondere die Mittel für eine Ergänzung der kirchenmusikalischen Arbeit durch das Landespopkantorat sowie für eine gute digitale Ausstattung des Evangelischen Schulwerkes für die Bildungsarbeit fanden seine Zustimmung. Dass es gelungen ist, durch eine Restrukturierung 6,45 Millionen Euro im Dezernat für Kirche und Bildung einzusparen und dennoch die vorgesehenen 30 neuen Stellen im Diakonat zu halten, ist sehr erfreulich. Umso wichtiger ist es, dass es gerade im Bildungsbereich nicht zu weiteren unverhältnismäßig hohen Einschnitten kommt.
Die neuen Dauerfinanzierungen im Seelsorgebereich, bei der Telefonseelsorge und der Notfallseelsorge, hält „Evangelium und Kirche“ für unbedingt notwendig. Bei beiden Bereichen handelt es sich um Aufgaben, die zum Kernbereich kirchlicher Arbeit gehören, aber eben nicht von den einzelnen Kirchengemeinden organisiert werden können. Evangelium und Kirche begrüßt die vorgesehenen Mittel für die Umsetzung des beabsichtigten Klimaschutzgesetzes. Die Kirchengemeinden und Bezirke dürfen nicht in ihren laufenden Haushalten ständig mit den Zusatzkosten für die so wichtige Aufgabe des Klimaschutzes belastet werden.
Doppelhaushalt
Die Präsidentin der Landessynode und Vorsitzende des Ältestenrates, Sabine Foth, berichtete über die Beratungen zur Umstellung auf einen landeskirchlichen Doppelhaushalt" ab 2023/2024. Ein Doppelhaushalt habe Vorteile. Die Mitarbeitenden des Dezernat 7 des Oberkirchenrats würden entlastet. Von Nachteil sei jedoch, dass die Stellen, die den Haushalt aufstellen würden, derzeit noch in der Einarbeitung wären. Der Ältestenrat befürchtet außerdem, dass die Landessynode nur noch eingeschränkt innerhalb der beschlossenen Jahre Einfluss nehmen kann.
„Aus Erfahrung als langjährige Kommunalpolitikerin einmal in Stuttgart und jetzt in Schwäbisch Hall, möchte ich sagen, dass ich mit einem Doppelhaushalt nie ein Problem hatte", sagte hingegen die EuK-Synodale Annette Sawade. Die Arbeit des Gremiums werde entlastet, man habe mehr Zeit für inhaltliche Aufgaben. Die Synode habe auch bei einem Doppelhaushalt viele Möglichkeiten einzugreifen. „Deshalb können wir es aus meiner Sicht sehr wohl wagen, diesen Doppelhaushalt einzuführen“, schloss Sawade. Und für den EuK-Synodalen Michael Schneider (Heilbronn) ist es wichtig, dass die Synode selbst entscheidet und keine Entscheidung für einen Doppelhaushalt vom Oberkirchenrat vorgelegt bekommt.
Auch Dr. Harry Jungbauer sieht kein Problem in der Einführung eines Doppelhaushaltes. Wichtig sei der passende Zeitpunkt der Einführung, den er jetzt gekommen sieht, weil dann eine neue Synode nicht sofort über einen Doppelhaushalt beschließen muss.
Die Synode beschloss die Einführung eines Doppelhaushalts ab 2023/2024 ab.
Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit
Ursula Kress, die Beauftragte für Chancengleichheit, stellte den Bericht des Büros für Chancengleichheit der Evangelischen Landeskirche vor. Im Bereich Prävention und Anlaufstelle gebe es derzeit drei befristete Teilzeitstellen, was für die Kontinuität und Planbarkeit der Arbeit nicht einfach sei und seiner aktuellen Bedeutung nicht entspreche.
„Der Bericht ist eine ausgezeichnete Grundlage für unsere Arbeit", sagte Annette Sawade (Schwäbisch Hall). Sie ist die Vorsitzende des landeskirchlichen Beirats für Chancengleichheit. Die prekäre Stellensituation bei der Anlaufstelle für sexualisierte Gewalt sei ein Problem. „Ich denke, hier ist Kontinuität, hohe Fachlichkeit und Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen gefordert“, sagte Sawade. Es sei „positiv zu vermerken, dass der Frauenanteil insgesamt gestiegen ist, in den Ausschüssen, im Kollegium und bei der Digitalisierung“. Nur leider sank der Frauenanteil in der Synode um fast fünf auf 36 Prozent. Sawade berichtete, dass die „AG Diversity“ im Beirat ihre Arbeit aufgenommen hat. „Denn auch in unserer Kirche gibt es – und so hat es Ursula Kress richtig formuliert – noch viele Ressentiments, ob es um das Familienbild, Gleichstellung, Chancengleichheit im weitesten Sinne oder Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare geht.“ Sawade appellierte: „Liebe Frauen, traut euch bitte auch Führungspositionen zu, denn ihr könnt das einfach genauso gut. Und bitte werbt in unseren Kirchengemeinden für Kandidaturen von Frauen in den Gemeinden, auch und gerade für die Landesynode, da gibt es echten Nachholbedarf.“
Innovationspfarrstelle
Eine Gesamtstrategie für das Themenfeld „Kirche der Zukunft – neue Aufbrüche“ fehlt nach wie vor. Dies beklagte Kai Münzing, der Vorsitzende des Ausschusses für Kirchen- und Gemeindeentwicklung. Es fehle Man benötige weiterhin eine Person mit „Vernetzungs- und Begeisterungsfähigkeit“, die das Thema vorantreibe. Deshalb wurde vom Ausschuss die Entfristung der landeskirchlichen Pfarrstelle für innovatives Handeln beantragt. Bedenken zu diesem Antrag äußerte Thorsten Volz (Sulz). Es stünden grundsätzliche Entscheidungen über Personalstellen an. Diesen solle man nicht vorgreifen. Auch Matthias Eisenhardt (Schorndorf) hat Anfragen. Er stehe Innovationen positiv gegenüber. Aber „werden wir es in Zukunft so haben, dass wir eine Mittelfristige Finanzplanung verabschieden und dann fleißig Anträge stellen, um zusätzliche Maßnahmen, Projekte umzusetzen, die vielleicht wichtig, aber eigentlich nicht möglich sind? Was die Stelle kostet, wird in dem Antrag nicht angeführt. Wie ist es denn mit der Finanzierung des Ganzen? Was käme auf uns zu?“
Die Synode hat ganz salomonisch zwei Anträgen zum Thema zugestimmt: Einerseits dem ursprünglichen Antrag auf Verstetigung der Projektstelle, was aber rechtlich wohl nicht möglich ist. Daneben aber auch einem deshalb zusätzlich eingebrachten EuK-Antrag, in welchem der Oberkirchenrat gebeten wird, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie das Anliegen der „Neuen Aufbrüche“ aufgenommen und durch eine Personalstelle begleitet werden kann.
Aktuelle Stunde: Ukrainekrieg
Der Krieg in der Ukraine und unsere Verantwortung als Kirche
Schon in der Frühjahrssynode 2022 war das Entsetzen angesichts des Ukraine-Kriegs in Berichten und in einem Friedensgebet thematisiert worden. In der Sommersynode gab es nun eine Aussprache und ein Friedensgebet zum Thema. Dr. Hans-Ulrich Probst (Tübingen) appellierte, die Kontakte zu den russisch-orthodoxen Gemeinden bei uns nicht abreißen zu lassen. Dort gebe es viele Menschen, welche die religiöse Kriegsverherrlichung von Patriarch Kyrill nicht teilten. Matthias Vosseler (Stuttgart) mahnte, Geflüchtete aus anderen Regionen nicht aus den Augen zu verlieren. Durch ihre Arbeit für Geflüchtete setze Kirche ein wichtiges Zeichen. Yasna Crüsemann (Geislingen) zeigte sich beeindruckt von der Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen, dank der viele Geflüchtete schon sehr gut in Arbeit und Schule angekommen seien. Die Art, wie der Staat nun mit den ukrainischen Geflüchteten umgehe, setze Standards für alle. Siegfried Jahn (Blaufelden) erklärte, die Aufgabe der Kirche sei es, Gottes Wort und seinen Frieden zu verkünden, die Dinge beim Namen zu nennen und: „Beten, beten, beten“. Auch die Politiker bräuchten das Gespräch mit der Kirche. Und sie bräuchten das Gebet der Kirche.
17 Jahre Landesbischof: Dr. hc. Frank Otfried July
Mit einem Rückblick auf seine 17-jährige Amtszeit verabschiedete sich Landesbischof Frank Otfried July von der Landessynode. „Siehe ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende“ (Mt 28), dieses Wort habe ihn schon bei seinem Amtsantritt am 25. Juli 2005 begleitet – verbunden mit dem markanten Lutherwort: „Wir sind es doch nicht, die da die Kirche erhalten könnten. Unsere Vorfahren sind es auch nicht gewesen. Unsere Nachkommen werden´s auch nicht sein: sondern, der ist´s gewesen, ist´s noch und wird´s sein, der da sagt: ´Ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt´ (Mt 28,20)“. Dieses Wort habe ihm auch in Krisen Gelassenheit geschenkt. Seinen Bischofsdienst habe er als Amt und Dienst der Einheit verstanden. Es gehe darum „aus dem Geist unserer Beauftragung und Sendung einen gemeinsamen Weg der je Verschiedenen zu finden.“ July dankte der Synode für das Weg-Geleit und den enormen ehrenamtlichen Einsatz in der Synodalarbeit. Es sei gut, dass sie miteinander kritisch konstruktiv und oft auch in Gottesdiensten und Andachten betend beieinander waren.
In eigener Sache: Personalia
Die Synodalgruppe des Gesprächskreises „Evangelium und Kirche“ wird jetzt von einer Doppelspitze geleitet. Amrei Steinfort (57) und Dr. Harry Jungbauer (59) übernehmen die Aufgabe von Dekan Ernst-Wilhelm Gohl, der als künftiger Landesbischof sein Mandat in der Landessynode niedergelegt hat. Die aus Westfalen stammende Germanistin und Theologin Amrei Steinfort ist als Schuldekanin in den Kirchenbezirken Balingen und Tuttlingen tätig und in dieser Amtsperiode neu in der Landessynode. Harry Jungbauer gehört schon seit 2013 der Landessynode an und ist Schuldekan in den Kirchenbezirken Aalen, Schwäbisch Gmünd und Heidenheim.
Auch die EuK-Synodale Nicole Kaisner hat ihr Mandat niedergelegt. Damit hat unser Gesprächskreis nicht mehr 17, sondern 15 Mitglieder in der Synode. Im Landeskirchenausschuss rückt der Ravensburger EuK-Synodale Philipp Jägle für Ernst-Wilhelm Gohl nach. Im Geschäftsführenden Ausschuss und Ältestenrat wird künftig Amrei Steinfort Platz nehmen. Dr. Harry Jungbauer arbeitet künftig zusätzlich im „Sonderausschuss für inhaltliche Ausrichtung und Schwerpunkte“ mit. Der Stuttgarter EuK-Synodale Dr. André Bohnet wechselt vom Rechtsausschuss in den Theologischen Ausschuss. Renate Schweikle wird ist in den Rechtsausschuss und in den Stiftungsrat der Stiftung „Kirche und Kunst“ gewählt.